Teilnahmebedingungen

I. Bewerbung und Auswahl der Vereine

(1) Ich versichere, dass ich volljährig bin und die Berechtigung besitze, die Bewerbung meines Vereins zur Teilnahme an der Aktion „Vereinsheim“ abzugeben.
(2) Bei der Bewerbung werden nur solche Vereine berücksichtigt, welche die erforderlichen Angaben gemacht haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
(3) Unter allen Bewerbungen werden die teilnehmenden Vereine von Vertretern der Lillebräu GmbH, dem KMTV, famila sowie dem Dipl. Ing. Tim Cortsen (Fa. Mimpf) nach eigenem Ermessen ausgewählt.
(4) Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr und endet automatisch mit Ablauf des entsprechenden Jahres.

II. Übermittlung des Vereinsemblems

(1) Mit der Bewerbung zur Teilnahme an der Vereinsheim Saison und der Zusendung des Vereinsemblems bestätige ich, dass ich, dass mein Verein über die Rechte der Wort und Bildmarke verfügt und Markenrechtsinhaber ist.
Weiter bestätige ich, dass ich das Recht besitze, namens und in Vollmacht meines Vereins hierüber zu verfügen.
Es dürfen nur die offiziellen Vereinslogos übermittelt werden.
Mir ist nicht bekannt, dass gegen die Marke Widersprüche oder Löschungsverfahren anhängig sind.

(2) Mit der Zusendung des Vereinsemblems gewähre ich

1. der Lillebräu GmbH, Eichkamp 9c, 24116 Kiel sowie
2. dem Dipl. Ing. Tim Cortsen, Mimpf – Graphik & Textveredelung, Koppelberg 3a, 24159 Kiel (im nachfolgenden Lizenznehmer genannt)

die Nutzung der Markenlizenz und damit die Verwendung, Verarbeitung und Vervielfältigung der Wortmarke und/oder der Wort-/Bildmarke meines Vereins im Rahmen des Vereinsheim-Projekts für das Jahr 2021.
Die Marke darf auch über das Jahr 2021 genutzt werden, sofern hier ein nachvollziehbares Interesse (z. B. Siegerehrung der Vereine oder Platzierungen, etc.) vorhanden ist.
Ich gebe meine Einwilligung dazu, dass die nachfolgenden Vertragsprodukte von den Lizenznehmern unter der Marke angeboten, in den Verkehr gebracht, beworben und diese Produkte mit dem übermittelten Vereinsemblem gekennzeichnet werden.
Im Folgenden sind dies:
- Bierflaschen
- Textilien
Die Lizenznehmer sind weiter berechtigt, das Vereinsemblem auf Geschäftspapieren, Flyern, Plakaten und auf den unter Abs. (3) genannten Websites aufzuführen.

(3) Weiterhin versichere ich, dass ich Urheber von übersandten Fotos bin oder aber über die entsprechenden übertragbaren Nutzungsrechte verfüge. Mit der Zusendung von Fotos gewähre ich den Lizenznehmern das Recht, diese auf den Websites der Unternehmen (Lille, Mimpf, KMTV, famila, Facebook, Instagramm) zu veröffentlichen.
Sofern ich möchte, dass auf den Fotos ein Urhebernachweis gemäß § 13 UrhG erfolgen soll, werde ich bei meiner Bewerbung hierauf hinweisen.

(4) Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten ohne eine Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Unabhängig hiervon kann diese Vereinbarung von jeder Partei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar wird.

(5) Bei einer Beendigung dieser Vereinbarung werden die Lizenznehmer unverzüglich die Benutzung des Vereinslogos sowie der überlassenen Fotos unterlassen; der Verein bleibt alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Vereinslogos und den Bildern im Verhältnis zu den Lizenznehmern.

(6) Eine Lizenzgebühr wird für die Laufzeit der Aktion nicht erhoben.

(6) Die Lizenznehmer verpflichten sich, im Fall der Beendigung dieses Vertrages ihre Lagerbestände in den vereinbarten Verkaufskanälen innerhalb des bisherigen Preisrahmens zu verkaufen.

III. Spenden

(1) Mit jedem verkauften Bier, welches im Rahmen dieser Aktion produziert wurde und mit einem Vereinslogo versehen wurde, gehen 0,50 € an den Verein, dessen Vereinslogo auf der verkauften Flasche war. Bartels Langness sammelt die Spenden für jeden teilnehmenden Verein und überträgt den Betrag am Ende des Jahres der entsprechenden Aktion an die jeweiligen Vereine.

(2) Mit jeder verkauften Textilie, welche im Rahmen dieser Aktion produziert wurde und mit einem Vereinslogo versehen wurde, gehen 5,00 € an den Verein, dessen Vereinslogo auf der verkauften Textilie war. In Bezug auf die Abrechnung der Spenden wird auf II. Abs. (1) verwiesen.

(3) Nach Beendigung der Aktion zum Ablauf eines Jahres werde ich von der Lillebräu GmbH über die Höhe der vereinnahmten Spenden informiert. Im laufenden Jahr erscheinen auf der Website www.ver1heim.lillebraeu.de Bestenlisten mit den bisherigen Zwischenständen der eingenommenen Spenden.
Die Angaben zur Spendenhöhe erfolgen ohne Gewähr.

(4) Mit der Einreichung der Bewerbung bestätige ich, dass ich die Spenden ausschließlich über eine Spendenquittung in Empfang nehmen kann.

IV. Haftung

(1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet der Veranstalter im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften er, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen
(z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung),

nur für

(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(2) Die sich aus Ziffer 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Sie gelten nicht, soweit der Veranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

V. Rechtsweg

Alle Angaben Gewähr.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Rechte aus der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.

VI. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kiel.